impfungGelegentlich wird die Erfordernis der jährlichen Auffrischungsimpfung angezweifelt, mit der Begründung, dass die Schutzwirkung einer Impfung länger als ein Jahr anhält. Tatsächlich sind inzwischen Impfstoffe auf dem Markt, die gegen einzelne Erkrankungen einen Schutz für bis zu 3 Jahre gewährleisten.

Bei einigen Erkrankungen (z.B. Leptospirose, Zwingerhusten) beträgt der Impfschutz nur maximal ein Jahr. Daher muss weiterhin mindestens gegen diese Erkrankungen jährlich geimpft werden.

Vorraussetzung für die längere Gültigkeitsdauer der Impfung ist eine ordnungsgemäß durchgeführte Grundimmunisierung des Tieres (siehe Impfung).

Bei der jährlichen Impfung wählen wir denjenigen Impfstoff aus, der einen optimalen Schutz gewährleistet und dabei für Ihr Tier gut verträglich ist.

Der Gesetzgeber orientiert sich bei der Tollwutschutzimpfung an den vom Hersteller gewährleisteten Schutzzeiträumen. Dies gilt auch für den vorgeschriebenen Tollwutschutz beim Grenzübertritt mit Ihrem Tier. Die Dauer des gültigen Impfschutzes wird im EU-Heimtierausweis gemeinsam mit der Impfung eingetragen.

Mit jeder Impfung geht eine gründliche Untersuchung Ihres Tieres einher. Durch diese Untersuchung wird sichergestellt, dass Ihr Tier gesund ist und geimpft werden kann. Gerade bei Tieren, die sonst eher selten zum Tierarzt müssen, hilft dieser jährlich "Check-Up" bei der Früherkennung von möglicherweise gefährlichen Erkrankungen.

Auch aus diesem Grunde raten wir zu einer jährlichen Vorstellung Ihres Tieres in der Praxis.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 13. April 2012 um 10:24 Uhr