Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) schreibt vor, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen (im Jahre 1999, zuletzt geändert im Juni 2008) und ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend.
Für Sie als Tierhalter sichert dies einen überschaubaren Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung.
Die GOT gibt für ca. 800 tierärztliche Einzelleistungen den Gebührenrahmen vor: Die Leistungen müssen zwischen dem einfachen und dem dreifachen des in der GOT festgelegten Bezugswertes abgerechnet werden. Zusätzlich zu den tierärztlichen Leistungen müssen Medikamente aus der tierärztlichen Hausapotheke, Verbrauchsmaterial wie z.B. Einmalspritzen und Verbandmaterial abgerechnet werden. Dazu kommen eventuelle Barauslagen, wie z.B. für den Versand von Blutproben und im Falle von Hausbesuchen die Fahrtkosten.
Die GOT ist frei verfügbar und kann unter anderem im Internet eingesehen werden: Online-Version der GOT.
Die tatsächlichen Behandlungskosten setzen sich aus der Summe der Einzelleistungen zusammen. Für Leistungen während der Sprechstunde rechnen wir in der Regel zwischen dem ein- und zweifachen Gebührensatz ab, für Leistungen im Notdienst wird mindestens der zweifache Gebührensatz berechnet.
Sie erhalten von uns eine Rechnung, aus der die einzelnen medizinischen Leistungen hervorgehen. Wenn Sie Fragen zu einer Rechnung haben, so sprechen Sie uns an!