Seit dem Jahr 2004 benötigen Sie den EU-Heimtierausweis, wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze (oder ihrem Frettchen) ins inner- oder außereuropäische Ausland reisen. Bei Reisen innerhalb der EU benötigen Sie darüber hinaus keine Dokumente für Ihr Tier. Wir können den EU-Heimtierpass in der Sprechstunde ohne besondere Voranmeldung ausstellen.
Um einen EU-Ausweis ausstellen zu können, müssen wir eine Tollwutimpfung durchführen. Das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung eindeutig durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Bitte beachten Sie, dass nach dem Ausstellen eines EU-Heimtierausweises eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden muss, bis ein Grenzübertritt möglich ist.
Die Firma MSD (ein Hersteller von Tierarzeneimitteln) bietet eine Zusammenstellung gültiger Einreisebestimmungen (Europäische Union und Nicht-EU-Staaten) zum Download an.